MwSt.-Änderung

Am Freitag, den 12. Juni 2020, hat das Kabinett ein Konjunkturpaket beschlossen, das die Wirtschaft wieder ankurbeln soll.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-steuerhilfegesetz-1759296

Insbesondere der erste Punkt ist für Sie und ZOOM besonders wichtig.

  1. Entlastung für alle Ein stärkerer Konsum kann dazu beitragen, die Binnenwirtschaft anzukurbeln. Damit mehr Menschen eine mögliche Kaufentscheidung jetzt treffen anstatt sie zu verschieben, werden die Mehrwertsteuersätze befristet gesenkt: von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent. Die reduzierten Sätze gelten vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020.

Auf dieser Seite wird erklärt, wie in ZOOM die Steuersätze ermittelt werden, die Steuerberechnung in den Belegen funktioniert und wie die Steuersätze in der ASCII-Schnittstelle an Fremd-Buchhaltungsprogramme übergeben werden.

Sollten Sie noch Fragen und Unterstützung wünschen, so zögern Sie bitte nicht und nehmen Kontakt zu uns auf.


Kontenrahmen

In ZOOM kann der Kontenrahmen vollkommen frei erstellt und verändert werden. Sie erreichen den Kontenrahmen jederzeit durch drücken von Alt-K oder im Hauptmenü unter Zahlungen | 6 Kontenrahmen.

Meistens kommt der Standardkontenrahmen (SKR) 03 oder 04 zur Anwendung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kontenrahmen#Standardkontenrahmen

Auf der Seite der DATEV können die Kontenrahmen als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
https://www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/datev-im-web/datev-von-a-z/skr-standard-kontenrahmen/

Achtung: Die DATEV hat die Änderungen der Kontenrahmen und der Steuerschlüssel bekannt gegeben:
Vorläufige Änderungen DATEV-Kontenrahmen 2020 aufgrund geplanter befristeter Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
https://apps.datev.de/dnlexka/document/1018040

Sollte im Beschreibungstext zu einem Konto ein Steuersatz stehen, so können Sie diesen im Text einfach ändern. Dies hat außer kosmetischen keine weiteren Auswirkungen und kommt nur bei der Anzeige eines Kontos in ZOOM zum tragen.

In der weiteren Verarbeitung wird der Steuersatz durch den Steuerschlüssel festgelegt. Bei einem Automatikkonto ist der Steuerschlüssel fest im Konto hinterlegt. Ansonsten wird der Steuerschlüssel zu jedem Artikel hinterlegt.


Steuerschlüssel

Es gibt folgende Steuerschlüssel:

  • 9 : Voller Satz
  • 8 : Ermäßigter Satz
  • 0 : Steuerfrei
  • 7 : Alter Voller Satz
  • 6 : Alter Ermäßigter Satz

Da sich die Bedeutung der Steuerschlüssel nicht ändert, muss hierauf keine Rücksicht genommen werden.

Die Steuerschlüssel sind bei Automatikkonten im Kontorahmen hinterlegt, ansonsten zu jedem Artikel.

Achtung: Für den Alten Ermäßgten Satz wurde der Steuerschlüssel 6 wiedereingeführt.

Wenn Sie DATEV-Programme nutzen, beachten Sie, dass Sie die dazu notwendigen DATEV-Updates einspielen. Die DATEV stellt ihre Updates ab dem 30.06.2020 ab 18:30 Uhr zur Verfügung.


Artikel

Zu jedem Artikel im ZOOM ist jeweils das Erlös- und Aufwandskonto hinterlegt. Handelt es sich dabei um Automatikkonten, so wird kein Steuerschlüssel abgefragt, da dieser im Kontenrahmen hinterlegt ist, ansonsten wird der Steuerschlüssel abgefragt und im Artikel hinterlegt.

Die Aufwands- und Erlöskonten, sowie der Steuerschlüssel, dienen lediglich der Vorbelegung in einem Beleg.


Beleg

In einem Beleg werden als Position Artikel ausgewählt. Je nach Beleg wird dabei das Erlös- oder Aufwandskonto, sowie der Steuerschlüssel übernommen. Diese Daten können, Zugriffsrechte vorausgesetzt. in jedem Beleg jederzeit geändert werden.

Entscheidend für die Berechnung der MwSt. ist das Belegdatum. Welcher Steuersatz welchem Steuerschlüssel zugeordnet wird ist in einer MwSt.-Tabelle im ZOOM hinterlegt.

Hinweis: Sollten Rechnungen ab dem 01.07.2020 geschrieben werden, die Leistungen oder Lieferungen vor dem 01.07.2020 beinhalten, so muss bei den betroffenen Positionen als Steuerschlüssel Alter Voller Satz oder Alter Ermäßigter Satz ausgewählt werden.

Hinweis: Wird eine Gutschrift ab dem 01.07.2020 für eine Rechnung vor dem 01.07.2020 erstellt, so muss bei den betroffenen Positionen als Steuerschlüssel Alter Voller Satz oder Alter Ermäßigter Satz ausgewählt werden.

Die genaue Berechnung der auszuweisenden MwSt. erfolgt bei der Belegdarstellung in ZOOM und zum Zeitpunkt des Ausdrucks und muss dabei nach Steuersatz kumuliert ausgegeben werden. Es wird empfohlen Belege immer für einem einheitlichen Steuersatz-Zeitraum zu erstellen.


ASCII-Schnittstelle

Über die ASCII-Schnittstelle werden die Belege und Zahlungen exportiert und für den Import in eines andere Software zur Vervollständigung der Buchhaltung aufbereitet. Das Format der ASCII-Schnittstelle ist von der DATEV vorgegeben und wird daher auch oft DATEV-Schnittstelle genannt.

Die ASCII-Schnittstelle erzeugt eine CSV-Datei, diese kann mit Microsoft Excel oder anderen Programmen betrachtet werden.

Achtung: Die CSV-Datei sollte nicht mit einem Programm wie Microsoft Excel o.Ä. gespeichert werden, da sich dabei das Format ändern kann und eine weitere Verarbeitung nicht mehr fehlerfrei möglich sein könnte.

In der ASCII-Schnittstelle wird immer der Steuerschlüssel verwendet, niemals der eigentliche Steuersatz. Das nachfolgende Programm ist für die korrekte Anwendung der Steuersätze verantwortlich.


Steuersatz

Der Steuersatz wird dem Steuerschlüssel abhängig vom Belegdatum zugeordnet.

ZOOM nutzt dafür eine Tabelle, die hier kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Die Werte der Tabelle sind im Einzelnen:

 ab Datum   Voller Satz   Ermäßigter Satz   Alter Voller Satz    Alter Ermäßigter Satz 
01.01.21 19% 7% 16% 5%
01.07.20 16% 5% 19% 7%
01.01.07 19% 7% 16% 7%
01.04.98 16% 7% 15% 7%
01.01.93 15% 7% 14% 7%
14% 7% 13% 7%

Hier finden Sie die vollständige Tabelle der Umsatzsteuersätze Deutschlands seit ihrer Einführung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuergesetz_(Deutschland)#Umsatzsteuersätze

Version: 2.1 vom 05.07..2020


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